Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert weiter - Erste Viehgitter installiert | Sperrzonen bleiben bestehen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert weiter rund um den Rhein-Neckar-Kreis: Im hessischen Kreis Bergstraße sowie auf der Gemarkung der Stadt Mannheim wurden in den vergangenen Tagen weitere positiv auf das ASP-Virus getestete Tiere festgestellt.
Der Rhein-Neckar-Kreis setzt deshalb seine Zaunbaumaßnahmen fort. Aktuell wird ein Festzaun ab Hemsbach entlang des Mühlwegs errichtet. Dieser Zaun soll an der Balzenbacher Straße mit dem hessischen Zaun geschlossen werden. Hierdurch soll – perspektivisch gesehen – ein weiterer abgegrenzter Bereich entstehen, in welchem zeitnah eine nochmals intensivere Bejagung erfolgen soll, um die Wildschwein-Bestände erheblich zu reduzieren. Außerdem wird derzeit der Elektro-Zaun an der B 38/K 4229 (bei Weinheim-Sulzbach) durch einen Festzaun ersetzt.
Darüber hinaus sind die ersten Viehgitter seitens des Rhein-Neckar-Kreises in Betrieb genommen worden. Diese können von Fahrzeugen ohne Halt passiert werden, stellen für die meisten Tiere jedoch ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. Durch diese Viehgitter wird das Öffnen und Schließen von Toren entlang der bestehenden Zauntrassen obsolet. Die Standorte sind momentan bei Hemsbach nördlich der L 3310. Zudem wurden weitere Cattlegrids an der Autobahn A5 (Unterführungen Weschnitz) installiert.
Sperrzonen bleiben bestehen – Kerngebiet wird aufgehoben
Die im Rhein-Neckar-Kreis festgelegten Sperrzonen bleiben weiterhin bestehen. Aufgehoben wird das sogenannte Kerngebiet westlich der A5 bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach. Damit entfällt u.a. das in diesem Bereich geltende Jagdverbot, um eine deutliche Reduktion des Wildschweinbestandes zu erreichen. Angepasst wurde darüber hinaus die Leinenpflicht für Hunde, die in der Sperrzone II nur noch in Waldgebieten und in Wingerten gilt. Ebenfalls angepasst wurde die Genehmigungspflicht für landwirtschaftliche Erntemaßnahmen – entsprechende Maßnahmen sind künftig bei der zuständigen Behörde lediglich anzuzeigen. Die neuen Allgemeinverfügungen wurden unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung bekanntgemacht und treten am morgigen 17. April in Kraft.
Alle Informationen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf der Sonderseite www.rhein-neckar-kreis.de/asp zusammengestellt.

Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde am 15. Juni 2024 erstmals in Hessen und am 8. August 2024 an einem Wildschwein in Baden-Württemberg festgestellt. Seitdem laufen die länderübergreifenden Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche. Eine großflächige Ausbreitung der Seuche konnte erfolgreich verhindert werden, dennoch ist das Tierseuchengeschehen in den letzten Monaten von Norden kommend näher an die baden-württembergische Landesgrenze herangerückt. Mehr als 1.300 Wildschweine sind bisher in Hessen positiv auf das ASP-Virus getestet. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern.
Um die Afrikanische Schweinepest weiterhin erfolgreich einzudämmen sind alle Beteiligten gefordert in ihrem Engagement nicht nachzulassen und die getroffenen Regelungen einzuhalten, die einer Ausbreitung der Seuche entgegenwirken. Hierzu zählen insbesondere:
- Regelmäßige Kadaversuche durch Suchhundeteams und Drohnen des TCRH aus Mosbach durch das Land Baden-Württemberg, um infizierte Wildschweine aufzuspüren.
- Strategischen ASP-Schutzzäunungen von Gebieten durch das Land Baden-Württemberg, um eine Ausweitung der Seuche zu verhindern.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger:
- Sollten Sie einen defekten oder beschädigten ASP-Schutzzaun entdecken, melden Sie dies bitte an das zuständige Landratsamt!
- Bitte verschließen Sie die Tore von Schutzzäunen - Wildschweine verbleiben so im umzäunten Bereich und tragen die Seuche nicht weiter.
- Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, dann verständigen Sie bitte umgehend das Landratsamt.
- Führen Sie Hunde bitte an der Leine - Wildschweine werden dann nicht von Hunden aufgeschreckt und bleiben im umzäunten Bereich.
Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die ASP ist keine Zoonose, das heißt eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Die ASP stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Erfolgreiche Seuchenbekämpfung braucht zudem die Unterstützung und Mithilfe der Landwirte in Bezug auf Biosicherheit und der Jägerschaft bei der Bejagung des Schwarzwildes.
Informieren Sie sich und bleiben Sie auf dem Laufenden:
Gerne können Sie sich über die Regelungen in ihrem Stadt- oder Landkreis informieren:
https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/afrikanische+schweinepest.html
Generelle Informationen zur Afrikanische Schweinepest in Baden-Württemberg für Bürgerinnen und Bürger finden Sie unter mlr-bw.de/ASP
Allgemeine Informationen zur Afrikanische Schweinepest finden Sie unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in derDatenschutzerklärung.
Für diese Funktion müssen weitere Cookies akzeptiert werden