Dem Ordnungsamt Dielheim werden in letzter Zeit immer öfters Fälle angezeigt bei denen eine Videoüberwachung durch private Personen vorausgeht. Daher möchten wir unsere Bürger zu diesem Thema sensibilisieren.
Mit Überwachungskameras nur das eigene Grundstück filmen
Man sieht sie immer häufiger: Private Videokameras, die an Hauseingängen oder in Gärten installiert sind. Sie sollen für Sicherheit sorgen, können aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte darstellen. Was damit gefilmt werden darf, unterliegt einigen Regeln. Diese sind z.B. auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale des Bundesverbands und daraus auszugsweise nachstehend nachzulesen. Nachbargrundstücke und öffentliche Wege sind in der Regel tabu. Das gilt auch für gemeinsam genutzte Zufahrten. Selbst Kamera-Attrappen können in die Rechte anderer eingreifen.
Persönlichkeitsrechte haben Vorrang
Private Überwachungskameras gehören nur auf das eigene Grundstück. Sie dürfen also in der Regel weder Nachbarn noch Passanten auf öffentlichen Wegen filmen. Dies verstieße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das grundgesetzlich geschützt ist. Auch das Recht am eigenen Bild müssen Sie beachten. Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dabei von Kameras beobachtet und gefilmt zu werden. Jeder darf selbst entscheiden, wann Dinge seines persönlichen Lebens offenbart werden und ob Videos oder Fotos von ihm verbreitet werden. Sie dürfen also weder heimlich noch gegen den Willen einer anderen Person Aufnahmen von dieser machen. Auch dürfen Sie kein Filmmaterial zum Beispiel im Internet veröffentlichen. Selbst eine Kamera-Attrappe kann nach Ansicht einiger Gerichte bei Menschen das Gefühl auslösen, überwacht zu werden, und sie damit unter Druck setzen. Dies sei unzulässig.
Um eine Kamera auf dem Grundstück auszurichten, beachten Sie bitte Folgendes:
- Nur das Privatgrundstück überwachen.
- Keine Aufnahme von anderen Grundstücken.
- Ausrichtung auf Nachbarhaus nicht zulässig.
- Erfassung von Gehwegen, fremden Privatwegen oder Parkplätzen untersagt.
- Kamera darf keine öffentlichen Bereiche aufzeichnen.
Sonderfall Tür- und Klingelkameras
Auch Tür- und Klingelkameras können zu einer Überwachung des öffentlichen Raums führen. Solche Kameras sollten nach Ansicht der Datenschutzkonferenz:
- erst nach der Betätigung der Klingel Bilder übertragen,
- Aufnahmen nicht dauerhaft speichern,
- die Übertragung automatisch nach einigen Sekunden wieder unterbrechen und
- räumlich nicht mehr zeigen, als bei einem Blick durch einen Türspion sichtbar wäre.
Besucher mit einem Schild warnen:
In Deutschland besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Videoüberwachung durch ein Hinweisschild. Sie sollten auch dann, wenn Sie nur Ihr eigenes Grundstück filmen, eine Warnung platzieren. Filmen Sie Gebäude oder Rasenflächen, dann zeigen Sie dies den Besuchern zum Beispiel durch ein Hinweisschild. Wenn Sie die Regeln nicht einhalten und jemanden ohne dessen Einverständnis auf eigenem, fremden oder öffentlichen Grund filmen oder fotografieren, verstoßen Sie gegen das europaweite Datenschutzrecht und müssen damit rechnen, dass so gewonnene Beweisfotos in einem Strafprozess gar nicht verwertet werden dürfen. Zudem riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld der Datenschutzbehörde, sondern setzen sich auch zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadenersatz oder gar Schmerzensgeld aus.






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