Aktuelles: Gemeinde Dielheim

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Wohnraumoffensive Baden-Württemberg: Prämien für Wiedervermietung von leer stehendem Wohnraum und Beratungsprämie für Hauseigentümer

Artikel vom 27.04.2023

Landesförderung für Wiedervermietung von leer stehendem Wohnraum

Das Thema "bezahlbarer Wohnraum" steht bereits seit Jahren ganz oben auf der Agenda der Landesregierung, denn Bauland ist teuer.

Landesweit fehlen über 20.000 Wohnungen. Dabei stehen über 10.000 Wohnungen leer. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen bzw. zu reaktivieren.

Mit der Wiedervermietungsprämie setzt das Land Anreize zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum. Vermieter können eine Prämie erhalten für die Wiedervermietung von Wohnraum, der länger als 6 Monate leer stand.

Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Sie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je wiedervermieteter Wohnung.

Wir rufen daher alle Haus- und Wohnungsbesitzer auf, leer stehende Wohnungen wieder zu vermieten. Ansprechpartner im Rathaus bezüglich der Auszahlung der Prämie ist Herr Heinisch, Tel. Telefonnummer: 781-52, Mail: hauptamt@dielheim.de.

Mehr Info und auch einen FAQ-Bereich gibt es auf der Internetseite der Landsiedlung Baden-Württemberg.

Beratungsprämie für Hauseigentümer

Im Rahmen der Wohnraumoffensive hat das Land ein weiteres Prämienangebot aufgelegt: Die Beratungsprämie für Hauseigentümer

Einfamilienhäuser werden oft zu groß für ihre Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn die Kinder ausgezogen sind. Zugleich sind viele Menschen auf der Suche nach einer Wohnung. Eine neue Beratungsprämie gibt nun Denkanstöße zum Umbau und Teilen von Einfamilienhäusern.

Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden Einfamilienhäuser oft zu groß für ihre Eigentümerinnen und Eigentümer. Zugleich suchen viele Menschen eine Wohnung. Mit der Einführung einer neuen Beratungsprämie zum 1. April 2023 bringt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nun beide Seiten zusammen und gibt Denkanstöße zum Umbau und zum Teilen solcher Häuser.

Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann.

Die Höhe der Förderung beträgt pro Einzelfall 400 Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unter www.wohnraumoffensive-bw.de.

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