Balkonkraftwerke - Förderbudget ausgeschöpft
Budget für die Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) erneut ausgeschöpft
Das Budget für die Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) ist erneut ausgeschöpft, weshalb für neu eingehende Anträge eine Förderung nicht sichergestellt ist. Die Bewilligung neuer Förderanträge erfolgt nur, soweit wieder Mittel frei werden.
Die Gemeinde Dielheim fördert auf Beschluss des Gemeinderats seit 01.04.2023 steckerfertige Photovoltaik-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke.
Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen. Sie bestehen aus ein bis zwei Photovoltaik-Modulen samt Wechselrichter, die z. B. am Balkongeländer angebracht werden oder im Garten aufgeständert werden. Dann werden sie an eine Steckdose angeschlossen. Über die Steckdose speisen sie den erzeugten Solarstrom in den Stromkreis des Hauses oder der Wohnung ein, wo er nun verbraucht werden kann.
Durch ein Balkonkraftwerk kann zwar normalerweise nicht der gesamte benötigte Strom eines Haushalts selbst erzeugt werden, aber doch ein Teil der Grundlast abgedeckt werden – die Stromkosten sinken.
Der nicht selbst verbrauchte Strom wird ins Netz eingespeist. Durch ein angepasstes Nutzungsverhalten kann der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms erhöht werden, indem z. B. die Waschmaschine in der Mittagszeit bei hoher Sonneneinstrahlung betrieben wird.
Bei den derzeit handelsüblichen Balkonkraftwerken mit 300 bis 600 Watt Wechselrichterleistung ist der Anschluss- und Genehmigungsaufwand recht unbürokratisch. In der Regel ist keine Elektrofachkraft für den Anschluss nötig. Die Anmeldungen beim Stromnetzbetreiber und beim Marktstammdatenregister können innerhalb weniger Minuten selbst über das Internet vorgenommen werden.
Nicht nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, auch Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer und Mieterinnen und Mieter können mit Balkonkraftwerken auf einfache Weise eigenen Solarstrom erzeugen und nutzen.
Ein Balkonkraftwerk kostet meist zwischen 500 und 1.200 Euro. Die Gemeinde Dielheim fördert daher die Errichtung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen mit 30% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal mit 350 Euro. Im Haushalt der Gemeinde stehen dafür 15.000 Euro bereit.
Es sind alle natürlichen Personen antragsberechtigt, die in Dielheim eine Wohnung gemietet haben oder denen dort Wohneigentum gehört. Ebenso sind freiberuflich und selbstständig tätige Personen, die in Dielheim eine Betriebsstätte unterhalten, antragsberechtigt. Die Förderung ist begrenzt auf eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage pro Haushalt bzw. pro Betriebsstätte. Die Balkonkraftwerke müssen an Gebäude angeschlossen sein, die auf dem Gebiet der Gemeinde Dielheim liegen
Wenn auch Sie mit einem Balkonkraftwerk Ihre Stromkosten verringern und einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten, so steht Ihnen Herr Schmitt für Auskünfte gerne zur Verfügung (06222 781-28, jakob.schmitt@dielheim.de). Förderrichtlinie und Formulare sind über die Homepage der Gemeinde verfügbar oder im Bauamt erhältlich.
Die Richtlinie sowie die notwendigen Dokumente zur Antragstellung finden Sie hier .
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