LogoZum digitalen Rathaus
StartseiteWirtschaft, Handel und BauenBauplätzeSchornsteinfeger und weitere Infos

Zuständigkeit der Bezirksschonsteinfeger

Klaus Geißler
Uhlandstraße 5
76669 Bad Schönborn
07253 32382

Teile von Dielheim: beginnend K 4173 Wieslocher/Baiertal - Horrenberger Straße beidseitig - Wieslocher Straße beidseitig - bis Gemarkungsgrenze Baiertal - Gemarkungsgrenze entlang zurück zum Ausgangspunkt - sonst gemäß Plan

Christian Bender
Veilchenweg 12
74918 Angelbachtal
07265 2160972

Gesamt Horrenberg, Balzfeld, Oberhof, Unterhof und Teile von Dielheim: beginnend K 4173 Horrenberger Straße - Industriestraße - Talstraße beidseitig - Schönbornstraße - Tairnbacher Straße - Scheffelstraße - Silcherstraße - Goethestraße beidseitig - Waldstraße - Rauenberger Straße - Pestalozzistraße - Hauptstraße - Hauptstraße bis Gemarkungsgrenze - L 612/Wieslocher Straße - Wieslocher Straße o.B. - Horrenberger Straße o.B. - sonst gemäß Plan

Harald Steger
Hans-Thoma-Straße 11
68789 St. Leon-Rot
06227 51973

Teile von Dielheim: BAB 6/K 4170 - Hauptstraße - Pestalozzistraße - Rauenberger Straße - Waldstraße - Goethestraße o.B. - Silcherstraße - Scheffelstraße - Tairnbacher Straße - Schönbornstraße o.B. - Talstraße o.B. - Industriestraße - L612 bis Hundesportverein - gedachte Linie Richtung Süden - A6 - sonst gemäß Plan

Hier finden Sie einen Ortsplan von Dielheim mit den eingezeichneten Zuständigkeiten.

Ortsplan von Dielheim mit Schornsteinfeger-ZuständigkeitenPDF-Dokument403,87 KB25.08.2026

Wichtige Änderung in der Landesbauordnung bzgl. Einreichung von Bauanträgen

Ungeachtet der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) - rechtskräftig seit dem 25.11.2023 – ist derzeit der Zugang zur elektronischen Einreichung baurechtlicher Anträge jeglicher Art nicht eröffnet.
Das Baurechtsamt der Stadt Wiesloch, welches auch untere Baurechtsbehörde aufgrund der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Dielheim ist, ist derzeit noch nicht entsprechend technisch ausgestattet.
Bauanträge müssen daher weiterhin auf herkömmlichem Wege in Papierausfertigung (Kenntnisgabeverfahren 2-fach, Bauanträge 3-fach) eingereicht werden.
Allerdings sind diese nur noch direkt beim Baurechtsamt Wiesloch (Marktstraße 11, 69168 Wiesloch) einzureichen und nicht mehr über die Gemeinde Dielheim.

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden