Geschichte Horrenberg: Gemeinde Dielheim

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Geschichte Horrenberg

Die hochmittelalterliche herrschaftliche Gründung Horrenberg verdankt ihre Existenz der an der Reichsstraße von Speyer nach Wimpfen zur Überwachung von Straße und Zollstelle gegründeten Niederadelsburg. Eine Burggründung in Horrenberg ist nicht vor dem Ende des 11. Jahrhunderts vorstellbar, da ein solches Vorhaben dem Kleinadel zu dieser Zeit aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht gestattet worden wäre. Erst mit dem gestiegenen Selbstbewußtsein des Adels infolge der Kreuzzüge begann bei gleichzeitigem Rückgang der Königsmacht ein verstärkter Burgenbau, der in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts seinen Höhepunkt fand. In dieser Zeit wurde wahrscheinlich von einem Balzfelder Kleinadligen die Horrenberger Burg errichtet.

Wegen der verkehrsgünstigeren Lage baute man die Burg offenbar nicht im älteren Balzfeld, sondern wählte als Standort den Burghügel im heutigen Ortskern von Horrenberg.

Die uralte Straßenverbindung wurde nach der Errichtung der Burg verlegt, so dass sie unmittelbar an der neuen Burg vorbeiführte. Um die Burg herum siedelten sich anfangs einige Bauern zur Versorgung der Burgbewohner an. Erst später verdichtete sich das neu entstandene Burgdorf zu einem spätmittelalterlichen Dorf, dessen nunmehr eigene Gemarkung offenbar aus der Balzfelder Gemarkung herausge trennt worden war.

Im Burgdorf Horrenberg herrschten andere Besitzverhältnisse als im altfreien Balzfeld. Es gab überwiegend herrschaftlichen Besitz, weniger Allmende und wenig Platz für Ställe und Scheunen.

Kirchlich blieb das Dorf Horrenberg Filiale des Mutterdorfes.

Die erste urkundliche Erwähnung Horrenbergs findet sich in dem 1272 verfassten Testament des Speyerer Bischofs Heinrich II.

Alle älteren Quellen lassen keine eindeutige Zuordnung zu, da sich Horrenberg und Hornberg am Neckar in der Schreibweise der damaligen Zeit glichen und zudem noch beide im Besitz der Speyerer Bischöfe waren.

Erst durch die gleichzeitige Erwähnung im Testament vom 19. Januar 1272 kann zwischen den beiden Orten eindeutig unterschieden werden. Heinrich II bestimmte in seinem Testament, daß die festen Plätze horrenburch (Horrenberg) rothenburch (Rotenberg), borenbercb (Hornberg) und steina (Neckarsteinach) bis zur Bezahlung von Schulden, die das Hochstift Speyer zu jener Zeit hatte, als Pfand in den Händen der Testamentsvollstrecker bleiben sollten. Der Bischof erwähnt in seinem Testament ferner, daß er Horrenberg zusammen mit anderen Orten ein paar Jahre zuvor mit eigenen Mitteln für das Hochstift Speyer erworben hatte. Leider nannte er im Testament weder das Kaufjahr noch die Vorbesitzer.

QUELLEN

GLA Karlsruhe 42/2065; 2161.

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