Europawahl
Als Wahltag hat die Bundesregierung den 09.06.2024 bestimmt. An diesem Tag finden in Baden-Württemberg gleichzeitig die Kommunalwahlen statt.
Wählerverzeichnis und Umzug
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein.
Worum geht es beim Wählerverzeichnis?
In das Wählerverzeichnis einer Gemeinde sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind. Neu ist, dass das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt worden ist.
Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, vor jeder Europawahl für jeden Wahlbezirk ein neues Wählerverzeichnis anzulegen und zu führen. Grundlage für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse sind die Melderegister der Meldebehörden. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.
Vor der Eintragung ist von der Gemeindebehörde zu prüfen, ob die einzutragende Person die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl. Zwischen dem dritten Tag und dem Tag vor der Wahl ist das Wählerverzeichnis abzuschließen. Es wird am Wahltag dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt. Dieser ist nicht befugt, darin — abgesehen von Schreibfehlern — Korrekturen vorzunehmen.
Im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.
Über die Möglichkeit der Nutzung des amtlichen Kurierwegs auch auf dem Hinweg der Briefwahlunterlagen zu den Auslandsdeutschen unterrichtet der Bundeswahlleiter in seinem Internetangebot, das unter
Weitere Infos zur Europawahl gibt es unter:
Informationen für Unionsbürger in allen Sprachen - Eintragung ins Wählerverzeichnis
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Informationen in leichter Sprache
„Einfach wählen gehen!“ heißen die beiden aktualisierten und rund 30-seitigen Broschüren, die jetzt bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) vorliegen. Was man Europawahl am 9. Juni 2024 wissen muss, findet man hier in Leichter Sprache ausgedrückt.
Die übersichtlich gestalteten Hefte richten sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Aber auch ganz allgemein können Wählerinnen und Wähler im Land hier auf verständliche Weise erfahren, welche Funktionen die kommunalen Vertretungsorgane bzw. das Europaparlament haben und wie die Wahl funktioniert. Schritt für Schritt ist in Text und Bild dargestellt, wie im Wahllokal gewählt wird und wie man per Briefwahl wählen kann.
Unter www.europawahl-bw.de/einfach-waehlen-eu kann die Wahlhilfe auch als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden.
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Für diese Funktion müssen weitere Cookies akzeptiert werden