Bebauungsplanentwurf "Neuwiesen, 1. Änderung"
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07. den Grundsatzbeschluss zur Umlegung des Baugebiets gefasst:
Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Neuwiesen“ entsprechend dem beiliegenden Lageplan vom 09.07.2021 (im Bereich südlich von Flst.Nr. 4014, 309, 3986, 3985, 3983, 3984, 285, 284, 271, 272/1; westlich von Flst.Nr. 2610/2, 271, 3977/1, 3976/1, 3975; nördlich von Flst.Nr. 4051, 4045, 4037, 4036, 4035, 3977; östlich von Flst.Nr. 4078, 4075, 4079, 4080, 4081, 2610/2 auf der Gemarkung Horrenberg) die Umlegung von Grundstücken nach Vorschriften des vierten Teils (§ 45 bis § 79) des Baugesetzbuches an.
Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Neuwiesen-Krummenäcker“.
Der ständige Umlegungsausschuss entscheidet an Stelle des Gemeinderates.
Das eingeleitete Zielabweichungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Von daher kann derzeit nicht bekannt gegeben werden, ob das Baugebiet tatsächlich den jetzt geplanten Umfang hat und wieviele Bauplätze somit im Rahmen eines Verkaufsverfahrens durch die Gemeinde angeboten werden können.
Wir werden an dieser Stelle weiter informieren.
Letzte Änderung: 03.09.2021
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