Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) 2024
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Anträge können über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Das MLR entschiedet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme ins das ELR.
Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden Baden-Württembergs. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen werden Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel sollen im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung eingesetzte werden. Erstmals gefördert werden auch Projekte in den Siedlungsflächen der 1970er Jahre, sofern diese direkt oder über ältere Bebauungen an die Ortsmitte angrenzen.
Im Bereich Grundversorgung werden nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen unterstützt, die zum Erhalt des einzigen Angebots am Ort beitragen. Neben Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zur Grundversorgung zählen.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe in der Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Es können nur Projekte zur Förderung eingereicht werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung angefangen werden. Die maximal möglichen Förderbeträge wurden aufgrund der gestiegenen Baukosten nach oben hin angepasst. Beim Einsatz überwiegend ressourcenschonender, CO2-bindener Baustoffe im Tragwerk, wie beispielsweise Holz, kann in definierten Fällen ein Förderzuschlag von 5 Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung gewährt werden.
Weitere Infos gibt es bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Ansprechperson ist Barbara Schäuble, E-Mail: b.schaeuble(@)rhein-neckar-kreis.de. Die Antragsformulare gibt es unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum finden Sie hier.
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