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Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025

Hier sehen Sie das vorläufige amtliche Wahlergebnis aus der Gemeinde Dielheim:

Zum vorläufigen amtliche Wahlergebnis

Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl

Am Sonntag, 23.02.2025, findet die Bundestagswahl statt.

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Wahl des Bundestags am 23.02.2025

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Offenlage Wählerverzeichnis

Die amtliche Bekanntmachung für die Einsicht in das Wählerverzeichnisses finden Sie hier:

Amtliche Bekanntmachung

Kurze Zeit für Briefwahl

Briefwahlantrag online: siehe unten stehenden Artikel

Angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten von je 4 bis 5 Tagen für den Hin- und Rückversand der Unterlagen empfiehlt das Wahlamt, Briefwahlunterlagen möglichst persönlich (keine Terminvereinbarung nötig) zu beantragen mit der Möglichkeit der Stimmabgabe direkt vor Ort.

Eine persönliche Beantragung (mit Stimmabgabe) ist ab 10. Februar 2025 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.

Vor Ort im Rathaus können Sie Ihre Stimmen abzugeben und den Wahlbrief gleich in die bereitgestellte Urne zu werfen. Damit vermeiden Sie lange Brieflaufzeiten.

Antragsformular für Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Zur Website

Das Bundesministerium des Innern hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.

Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus.

Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“:

Zur Website 

Weitere Infos gibt es hier:

www.bundeswahlleiterin.de

Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis

In der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 wird während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Bekanntmachung Einsicht WählerverzeichnisPDF-Dokument35,93 KB25.08.2026

Bundestagswahl am 26.09.2021

Hier sehen Sie das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahl in Dielheim

Zum vorläufigen Endergebnis

Das Ergebnis im Wahlkreis 277 sehen Sie hier: 

Zum Endergebnis

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