Aktueller Sachstand zur Windenergie in Dielheim
Aufgrund der Ausarbeitung einer Potenzialanalyse der Gemeinde Dielheim zur Windkraft sowie der Offenlage der Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie der Metropolregion Rhein-Neckar im März und April 2024 stellen sich vermehrt Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde die Frage, ob und wo es zukünftig Windkraftanlagen auf Gemarkungen der Gemeinde Dielheim geben kann.
Im Dezember 2015 wurde das Pariser Klimaabkommen von über 195 Vertragsstaaten beschlossen. Dieses Abkommen sieht vor, dass der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur beschränkt, die Emissionen reduziert und die hierzu notwendigen Finanzmittel zur Lenkung der Klimaschutzziele bereitgestellt werden.
Doch bereits im Jahr 2023 wurde klar, dass das 1,5-Grad-Ziel kaum noch zu erreichen sein wird. Dennoch gilt es weiterhin, an den Klimaschutzzielen festzuhalten und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu forcieren.
Zu diesem Zweck haben alle 54 kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Klimaschutzvereinbarung mit dem Rhein-Neckar-Kreis geschlossen und sind der Klimaschutzoffensive des Landes Baden-Württemberg beigetreten.
Damit hat sich auch die Gemeinde Dielheim zu den Zielen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und dem Klimaschutzpakt des Landes bekannt. Diese beinhalten u.a.
- Verringerung von klimaschädlichen Emissionen
- Ausbau erneuerbarer Energien und Verringerung fossiler Energieversorgung
- Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
- Gemeinsamer Weg zur weitgehend klimaneutralen Verwaltung bis 2040.
Folglich begrüßt der Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde und Bürgermeister Thomas Glasbrenner den Ausbau erneuerbarer Energien als Beitrag zur angestrebten und erforderlichen Energiewende.
Die Gemeinde Dielheim beschäftigt sich seit dem Jahr 2021 verstärkt und mit öffentlicher Information mit dieser Thematik. Nachzulesen auch im Artikel „Wo sollen erneuerbare Energien erzeugt werden?“ in der RNZ vom 22.01.2022.
Mit Blick auf den Windatlas von Baden-Württemberg der LUBW wird deutlich, dass auf den Gemarkungen der Gemeinde Dielheim mehrere Windpotenzialflächen vorhanden sind (siehe Link www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas ).
Die Windpotenzialflächen der LUBW wurden auf Basis des Windatlasses 2019 in Verbindung mit einem Kriterienkatalog für ganz Baden-Württemberg berechnet. Der verwendete Katalog enthält Ausschluss- und Restriktionskriterien, die zu Windpotenzialflächen in zwei Kategorien führen:
1. Bezüglich Windhöffigkeit geeignete Flächen ohne Restriktionen, die nicht innerhalb von Ausschluss- und Restriktionsflächen liegen.
2. Bezüglich Windhöffigkeit geeignete Flächen mit Restriktionen, die nicht innerhalb von Ausschlussflächen liegen. Die Nutzungsmöglichkeit für Windenergieanlagen ist aufgrund bekannter Restriktionen jedoch im Einzelfall besonders zu prüfen.
Das bisherige Verfahren:
Ursprünglich verfolgte die Gemeinde Dielheim die Untersuchung und Ausweisung von Potentialflächen für Windkraftanlagen im Rahmen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit der Stadt Wiesloch. Diesbezüglich wurde am 24.05.2022 in öffentlicher Sitzung ein Aufstellungsbeschluss gefasst.
Grundlage für die Überprüfung grundsätzlich geeigneter Flächen sollte eine weitergehende Potentialstudie sein, die sich mit der Analyse und Bewertung der LUBW-Potentialflächen im Hinblick auf eine mögliche Windenergienutzung beschäftigte. Diese sollte zusätzliche Kriterien zur Eignungsbeurteilung enthalten, die nicht bereits durch die LUBW berücksichtigt wurden. Restriktionen, die sich im Wesentlichen aus der Lage zu Schutzgebieten ergeben, sollten hierbei tiefergehend beurteilt werden und die Analyse zusätzlich noch folgende Kategorien betrachten:
▪ verfahrensrechtliche Restriktionen
▪ technische Eignung zur Windenergienutzung
▪ überschlägige Beurteilung der Umweltauswirkungen.
Im Juli 2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen beschlossen. Hierbei wurde festgesetzt, dass Regelungen die die Nutzung von Windkraft beinhalten in Flächennutzungsplänen nur ihre Wirkung entfalten, wenn diese bis 01.02.2024 in Kraft getreten sind. Dieses Ziel konnte aufgrund der langwierigen Verfahrensabläufe nicht eingehalten werden und das Flächennutzungsplanverfahren wurde gestoppt.
Darüber hinaus sind mit der Zielvorgabe durch dieses sog. Wind-an-Land-Gesetz und der regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg die Regionalverbände aufgefordert worden 1,8 % der Regionsfläche für die Erzeugung von erneuerbarer Energien aus Windkraft auszuweisen und zu sichern. Diese Vorgaben basieren insbesondere auf dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und dem Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg und richten sich an die Träger der Regionalplanung.
Die Gemeinde Dielheim entschloss sich daher die Potentialstudie auch ohne die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für Windkraftstandorte in Auftrag zu geben, um weitere Argumente pro und contra zu den Windpotentialflächen gemäß Windatlas der LUBW zu erhalten und den weiteren Abwägungsprozess auf ein breites, tiefergehendes Fundament zu stellen ( www.dielheim.de/gemeinde-dielheim/umwelt-klima/erneuerbare-energien ).
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 30.10.2023 öffentlich vorgestellt. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang beschlossen die Flächen „Wallenberg Süd“ und „Großer Wald“ in weitere Betrachtungen einzubeziehen und im weiteren Verlauf ein Bürgerdialogverfahren zur Nutzung von Windenergie durchzuführen.
Mittlerweile hat der Verband Region Rhein-Neckar in seiner Sitzung vom 15.12.2023 die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen. Seit 05.03.2024 erfolgt die Offenlage des Teilregionalplans (https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/windenergie).
Das weitere Verfahren:
Im Zuge der Offenlage des Teilregionalplans werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch die Städte und Gemeinden als Träger Öffentlicher Belange anhört. Die entsprechenden Unterlagen zu den Vorranggebieten, welche auf Gemarkung der Gemeinde Dielheim liegen werden dem Ortschaftsrat Horrenberg sowie dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Die daraus resultierenden Beratungsergebnisse werden dem Regionalverband fristgerecht zurückgemeldet. In der Folge entscheidet die Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein-Neckar über den Beibehalt oder der Streichung von einzelnen Vorranggebieten. Das Regionalplanverfahren soll bis spätestens September 2025 mit Erlangung der Rechtskraft der Teilregionalpläne Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik durchgeführt werden.
Parallel dazu arbeitet die Gemeinde Dielheim an den Grundlagen eines Interessensbekundungs- sowie eines Bürgerdialogverfahrens, deren Durchführung jedoch in Abhängigkeit zu einer Ausweisung der vorgenannten Vorranggebiete stehen. Daher ist vor der Durchführung weiterer Schritte zunächst das Prozedere des Regionalplanverfahrens abzuwarten.
Windenergienutzung
Das Planungsbüro Bresch Henne Mühlinghaus hat im Auftrag der Gemeinde Dielheim die von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) identifizierten Potenzialflächen für Windenergienutzung hinsichtlich ihrer Eignung näher untersucht.
Zu den einzelnen Potentialflächen wurden Steckbriefe erstellt und eine Priorisierung vorgenommen.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Untersuchung (PDF-Dokument, 7,83 MB, 23.01.2024).
Informationen zur laufenden Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie finden Sie auf der Homepage des Verbands Region Rhein-Neckar: https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/windenergie
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