Informationsangebot zur Photovoltaikpflicht
Das Umweltministerium teilt mit:
Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant.
Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.
Zum Einstieg in das Thema gibt es nun seitens des Umweltministeriums einen Flyer sowie weitere Informationsangebote, die nun online und über folgende Links erreicht werden können:
Contentpaket auf der Energiewende Baden-Württemberg Website: https://energiewende.baden-wuerttemberg.de/fokusthema/photovoltaikpflicht
Rathaus-Glocke defekt
Viele werde es schon festgestellt haben: die Rathausuhr läuft zwar korrekt, aber der Glockenschlag ist verstummt.
Grund dafür ist ein Holzteil des Glockenturms, das verschleißbedingt ersetzt werden muss, wie eine kürzlich durchgeführte Routine-Wartung ergab. Durch das morsche Holz ist die Standsicherheit des Glockenturms nicht mehr gewährleistet, so dass der Glockenschlag abgestellt worden ist.
Die Reparatur wird in Kürze durchgeführt.
Vertretungsvollmacht und Patientenverfügung
Guter Rat: Vorsorgevollmacht erteilen
Hinweise zur Bedeutung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht
Nicht nur bei älteren Personen kann der Fall eintreten, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kann diesen Umstand sehr schnell herbeiführen. Existiert dann keine Vorsorgevollmacht, muss ein rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt werden.
Um dies zu vermeiden, ist deshalb anzuraten, dass alle volljährigen Personen einen Bevollmächtigten zu bestellen. Dies insbesondere dann, wenn eine Person (Verwandte, Kinder usw.) vorhanden ist, zu der man uneingeschränktes Vertrauen hat.
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Betreuungsbehörde hat deshalb einen Ratgeber entwickelt, der allgemeine Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung beinhaltet.
Der Ratgeber sowie die Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht liegen im Bürgerbüro im Rathaus sowie im Standesamt aus; siehe auch nachfolgende Links:
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