Weitere Infos: Gemeinde Dielheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dielheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Hauptbereich

Fußgängerbrücke bei TV-Halle Dielheim muss gesperrt werden

Die kürzlich durchgeführte turnusgemäße Brückenprüfung auf Höhe des Geländes des TV Dielheim ergab, dass diese unmittelbar voll gesperrt werden muss.

Das Schadensbild hat sich in den vergangenen 2 Jahren so verschlechtert, dass wir aktuell leider keine andere Möglichkeit haben.

Derzeit prüft das Gemeindebauamt, ob eine wirtschaftlich vertretbare Übergangslösung geschaffen werden kann.  

Informationsangebot zur Photovoltaikpflicht

Das Umweltministerium teilt mit:

Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant.
Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.
Zum Einstieg in das Thema gibt es nun seitens des Umweltministeriums einen Flyer sowie weitere Informationsangebote, die nun online und über folgende Links erreicht werden können:

Flyer: https://energiewende.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/mediamanager/downloads/Umweltministerium_BW_Photovoltaikpflicht-Flyer_DINA5.pdf (PDF-Datei)

FAQ: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/fragen-und-antworten-zur-photovoltaikpflicht/

Contentpaket auf der Energiewende Baden-Württemberg Website: https://energiewende.baden-wuerttemberg.de/fokusthema/photovoltaikpflicht

Vertretungsvollmacht und Patientenverfügung

Guter Rat: Vorsorgevollmacht erteilen
Hinweise zur Bedeutung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht

Nicht nur bei älteren Personen kann der Fall eintreten, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kann diesen Umstand sehr schnell herbeiführen. Existiert dann keine Vorsorgevollmacht, muss ein rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt werden.

Um dies zu vermeiden, ist deshalb anzuraten, dass alle volljährigen Personen einen Bevollmächtigten zu bestellen. Dies insbesondere dann, wenn eine Person (Verwandte, Kinder usw.) vorhanden ist, zu der man uneingeschränktes Vertrauen hat.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Betreuungsbehörde hat deshalb einen Ratgeber entwickelt, der allgemeine Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung beinhaltet.

Der Ratgeber sowie die Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht liegen im Bürgerbüro im Rathaus sowie im Standesamt aus; siehe auch nachfolgende Links:

Patientenverfügung (PDF-Datei)

Infobereiche