Sanierungsgebiet "Ortsmitte III": Gemeinde Dielheim

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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung für die vorbereitende Untersuchung im geplanten Sanierungsgebiet Ortsmitte III (PDF-Datei)

Abrgrenzungsplan Untersuchungsgebiet (PDF-Datei)

 

Sanierungssatzung

 

Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“

Der Satzungsbeschluss für das neue Sanierungsgebiet "Ortsmitte III“ wurde am 26.06.2023 in öffentlicher Sitzung gefasst. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich einen formlosen Antrag auf öffentliche Fördermittel bei der Gemeinde Dielheim zu stellen.

Voraussetzungen sind:

  • das Gebäude/Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet
  • die Maßnahme wurde noch nicht begonnen
  • die Maßnahme fügt sich in das Ortsbild ein

Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, wie z. B.:

  • die Verbesserung der Wärmedämmung
  • die Erneuerung des Daches, Türen und Fenster
  • die Erneuerung der Heizungsanlage und Installationen
  • die altersgerechte Erneuerung der Sanitärbereiche
  • die Veränderung der Raumzuschnitte

Vorrangiges Sanierungsziel ist die umfassende Aufwertung der Ortsmitte. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Wohnraum ein wesentliches Sanierungsziel. Hierbei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnungen und Umnutzungen.

Fördersätze

Unterhalb einer Bagatellgrenze von 10.000 € kommt eine Förderung grundsätzlich nicht in Betracht.

 

Anerkannte Herstellungskosten

Zuschussquote

bis 100.000 €

17,5 Prozent

über 100.000 € bis 250.000 €

20,0 Prozent

über 250.000 €

10,0 Prozent

Förderobergrenze für Abbrüche bei 30.000 € ohne Restwertentschädigung und mit Neubauverpflichtung.

Max. 35 % der Kosten förderfähig (Kombination mit KfW und Bafa möglich).

 

Erhöhte steuerliche Abschreibung

§ 7h EStG (bei Vermietung) 100% der Herstellungskosten auf 12 Jahre

§ 10 f EStG (bei Eigennutzung) 90% der Herstellungskosten auf 10 Jahre

Sanierungswillige Gebäude- und Grundstücksbesitzer erhalten fachkundige Auskünfte/kostenlose Beratung bei:

 

Gemeinde Dielheim

Herrn Bauamtsleiter Alexander Wenning

Hauptstraße 37, 69234 Dielheim

Tel: 06222 781-25

E-Mail: alexander.wenning@dielheim.de

oder

Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG

Leuschnerstraße 45, 70176 Stuttgart

Sanierungshotline:

Telefon: 0711 220041-12

E-Mail: jonas.wolf@reschl-stadtentwicklung.de

 

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