Sanierungsgebiet "Ortsmitte III": Gemeinde Dielheim

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Informationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“

Sanierungsvermerk im Grundbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Dielheim hat am 26.06.2023 die Satzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III“ in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Satzung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Dielheim rechtsverbindlich. Das Sanierungsgebiet wurde ausgewiesen, um städtebauliche Missstände durch eine Umgestaltung zu beseitigen und die Attraktivität des Gebietes in Dielheim im öffentlichen, wie im privaten Bereich zu erhöhen.

In die Grundbücher der Grundstücke die im Sanierungsgebiet liegen, lässt die Gemeinde Dielheim den Eintrag eines Sanierungsvermerks vornehmen. Dies ist nach dem § 143 Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben. Die Kosten für den Eintrag und den Austrag nach Abschluss des Sanierungsgebietes werden von der Gemeinde Dielheim getragen. Dies dient der Sicherungs- und Informationsfunktion und bildet die Voraussetzung um erhöhte steuerliche Abschreibungen als Eigentümerin und Eigentümer gemäß Einkommenssteuergesetzt zusammen mit der Vereinbarung mit der Gemeinde über vor Baubeginn abgestimmten Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet in Anspruch nehmen zu können.

Der Sanierungsvermerk bedeutet nicht, dass das entsprechende Grundstück oder die Immobilie darauf sanierungsbedürftig ist. Er sagt nichts über den Zustand des Gebäudes oder Grundstücks aus. Es besteht keine Verpflichtung einer Modernisierung oder Instandsetzung. Er hat somit keinen Nachteil für den Eigentümer. Nach Abschluss des Sanierungsgebiets wird dieser wieder kostenlos aus dem Grundbuch entfernt.

Baumaßnahmen und rechtliche Vorhaben im Sanierungsgebiet sind nach den Vorschriften des Baugesetzbuches genehmigungspflichtig.
Durch den Eintrag des Sanierungsvermerks kann die zukünftige Entwicklung des Ortskerns in Dielheim gesteuert und eine Verbesserung der Gegebenheiten vor Ort erreicht werden.

Weitere Informationen geben:

Gemeinde Dielheim
Herrn Bauamtsleiter Alexander Wenning
Hauptstraße 37, 69234 Dielheim
Tel: 06222 781-25
E-Mail: alexander.wenning@dielheim.de

oder

Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG
Leuschnerstraße 45, 70176 Stuttgart
Sanierungshotline:

Frau Herweck
Telefon: 0711 220041-20
E-Mail: marlen.herweck(@)reschl-stadtentwicklung.de

und Frau Kialunda
Telefon: 07110 220041-19
E-Mail: annette.kialunda(@)reschl-stadtentwicklung.de

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung für die vorbereitende Untersuchung im geplanten Sanierungsgebiet Ortsmitte III (PDF-Dokument, 704,41 KB, 09.02.2023)

Abrgrenzungsplan Untersuchungsgebiet (PDF-Dokument, 605,35 KB, 16.02.2023)

Sanierungssatzung

Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“

Der Satzungsbeschluss für das neue Sanierungsgebiet "Ortsmitte III“ wurde am 26.06.2023 in öffentlicher Sitzung gefasst. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich einen formlosen Antrag auf öffentliche Fördermittel bei der Gemeinde Dielheim zu stellen.

Voraussetzungen sind:

  • das Gebäude/Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet
  • die Maßnahme wurde noch nicht begonnen
  • die Maßnahme fügt sich in das Ortsbild ein

Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, wie z. B.:

  • die Verbesserung der Wärmedämmung
  • die Erneuerung des Daches, Türen und Fenster
  • die Erneuerung der Heizungsanlage und Installationen
  • die altersgerechte Erneuerung der Sanitärbereiche
  • die Veränderung der Raumzuschnitte

Vorrangiges Sanierungsziel ist die umfassende Aufwertung der Ortsmitte. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Wohnraum ein wesentliches Sanierungsziel. Hierbei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnungen und Umnutzungen.

Fördersätze
Unterhalb einer Bagatellgrenze von 10.000 € kommt eine Förderung grundsätzlich nicht in Betracht.

Anerkannte Herstellungskosten

Zuschussquote

bis 100.000 €

17,5 Prozent

über 100.000 € bis 250.000 €

20,0 Prozent

über 250.000 €

10,0 Prozent

Förderobergrenze für Abbrüche bei 30.000 € ohne Restwertentschädigung und mit Neubauverpflichtung.
Max. 35 % der Kosten förderfähig (Kombination mit KfW und Bafa möglich).

Erhöhte steuerliche Abschreibung

§ 7h EStG (bei Vermietung) 100% der Herstellungskosten auf 12 Jahre
§ 10 f EStG (bei Eigennutzung) 90% der Herstellungskosten auf 10 Jahre
Sanierungswillige Gebäude- und Grundstücksbesitzer erhalten fachkundige Auskünfte/kostenlose Beratung bei:

Gemeinde Dielheim
Herrn Bauamtsleiter Alexander Wenning
Hauptstraße 37, 69234 Dielheim
Tel: 06222 781-25
E-Mail: alexander.wenning@dielheim.de

oder

Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG
Leuschnerstraße 45, 70176 Stuttgart
Sanierungshotline:

Frau Herweck
Telefon: 0711 220041-20
E-Mail: marlen.herweck(@)reschl-stadtentwicklung.de

und Frau Kialunda
Telefon: 07110 220041-19
E-Mail: annette.kialunda(@)reschl-stadtentwicklung.de

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