Informationen des Standesamtes
Sterbefälle
- Bestatter können wieder persönlich bei uns vorsprechen. Es ist ratsam, vorab einen Termin zu vereinbaren (Telefonnummer: 06222/781-36, - 38, -39)
- Sie können uns die Sterbefallunterlagen zuschicken oder in den Rathausbriefkasten einwerfen. Wir werden die Unterlagen dann nach der Beurkundung zusenden bzw. einen Termin zur Abholung vereinbaren.
- Wir bieten an, den Krematorien/Friedhöfen die abgestempelten Todesbescheinigungen bzw. die fertigen Sterbeurkunden zu faxen oder per E-Mail zuzusenden.
Urkundenanforderungen
Sämtliche Urkunden können schriftlich per E-Mail (Melanie.Keilbach(@)Dielheim.de) oder per Brief (Standesamt Dielheim, Hauptstr. 37, 69234 Dielheim) bei uns angefordert werden. Wir senden die Urkunden zu. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
Vorsicht vor neuen Online-Betrugsmaschen
Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von etwa 30,00 Euro einen Antrag für den Kirchenaustritt online zu erstellen. Im „Kleingedruckten“ wird jedoch noch darauf hingewiesen, dass der Kirchenaustritt somit noch nicht erledigt ist. Vielmehr muss man dann mit dem online erstellten Antrag zum Standesamt und diesen dort einreichen, was sodann die eigentliche Gebühr für den Kirchenaustritt auslöst.
Das Onlineangebot ist somit weder eine Erleichterung noch eine Hilfe. Vielmehr bedeutet es für den Nutzer der Dienstleistung unnötige Gebühren.
Der Onlineantrag erweckt den Eindruck, dass ein persönliches Erscheinen für die Beurkundung des Kirchenaustrittes nicht nötig ist. Jedoch kann nur persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes der Austritt erklärt werden. Ein Online-Austritt ist also nicht möglich.
Dieses Angebot verschiedener Dienstleister betrifft nicht nur Kirchenaustritte, auch andere Dienstleistungen wie z.B. Gewerbeangelegenheiten sind davon betroffen. Auch hier ist ein Onlineantrag nicht möglich.
Bitte informieren Sie sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde über den Ablauf solcher Amtshandlungen. So können Sie sich Ärger und auch unnötige Kosten ersparen.
Online Dienste können ausschließlich über Service BW bzw. dem demnächst online gestellten Bürgerserviceportal der Gemeinde genutzt werden.
Allgemeines zur Eheschließung
Bevor ein verliebtes Paar die Ehe eingehen kann, muss vorher noch so manches beim Standesamt erledigt werden. Zuerst muss die Eheschließung angemeldet werden. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden und was genau zu beachten ist, erfahren Sie bei Ihrem Standesamt. Eine Vorsprache ist ratsam, da durch persönliche Umstände die Anforderungen an die Unterlagen unterschiedlich sein können.
Das Standesamt empfiehlt, sich frühzeitig zu informieren!
Das Standesamt Dielheim bietet an verschieden Tagen die Möglichkeit zu Heiraten. Eheschließungstage sind immer montags bis freitags während der Dienstzeiten, sowie einmal im Monat samstags.
Samstagstermine 2025
25.01., 15.02., 08.03.,
26.04., 24.05., 28.06. (ausgebucht)
19.07., 16.08., 13.09.,
18.10., 22.11., 13.12.
Die Trauungen an den Samstagen werden in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und immer zur vollen Stunde angeboten.
Gerne können Sie einen Termin telefonisch, schriftlich oder persönlich (Telefonnummer: Telefonnummer: 06222 781-36) oder per Mail an standesamt(@)dielheim.de vormerken lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvormerkung lediglich bedeutet, dass der Termin frei gehalten wird. Eine Eheschließung an diesem Termin kann nur erfolgen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Trauzimmer
Das Trauzimmer ist für 10 Gäste (ohne Brautpaar und Trauzeugen) bestuhlt.
Trauung im Rathausnebengebäude
Brautpaare haben bei uns die Möglichkeit, sich in unserem historischen Rathausnebengebäude trauen zu lassen. Hier können Sie sich unter freiem Himmel in unserem romantischen Innenhof des Rathausnebengebäudes trauen lassen. Sollte dies wegen schlechtem Wetter nicht möglich sein, besteht auch immer die Möglichkeit im Bürgersaal zu heiraten.
Sitzplätze gibt es im Innenhof für max. 20 Personen. Auch besteht die Möglichkeit einen Sektempfang im Innenhof zu machen.
Für das Rathausnebengebäude fällt eine Gebühr in Höhe von 200 € an.
Trauung im Bürgersaal
Der Bürgersaal wird standardmäßig für 50 Personen bestuhlt. Für die Nutzung des Bürgersaals fällt eine Gebühr von 200 € an.
Zusätzlich können Sie hier das Foyer für einen Sektempfang mitnutzen.
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