Wasserzählerablesung: Gemeinde Dielheim

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Wichtige Informationen zur Ablesung von Wasserzählern in der Gemeinde Dielheim

Zur diesjährigen Kundenselbstablesung können Zählerstände über den folgenden Link eingegeben werden: https://www.ablesen.de/dielheim/

Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dielheim vom 26.11.2012, zuletzt geändert am 13.12.2021, wird die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) festgestellt.

Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abzulesen. Die Anschreiben zur Aufforderung der Abgabe Ihres Zählerstandes werden den Anschlussnehmern in der kommenden Woche zugehen. 

Nach Zugang der persönlichen Anschreiben sind Zählerstande bis zum 30.11.2023 abzulesen (bitte hierzu die Hinweise auf der nächsten Seite beachten) und über einen der folgenden Wege zu übermitteln:

I. Postweg
Die Ableseergebnisse sind in den von der Gemeinde hierfür übermittelten Vordruck einzutragen. Der ausgefüllte Vordruck ist entweder in den Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen oder zur Sendung bei der Post aufzugeben. Wir bitten alle Anschlussnehmer, von einer persönlichen Abgabe der Vordrucke im Rechnungsamt oder einer anderen Stelle der Verwaltung abzusehen.

II. Fax
Weiterhin können Vordrucke auch per Fax direkt (Fax-Nr. 0681/5875011) an den für die Auswertung der Messergebnisse zuständigen Dienstleister - das Unternehmen „co.met GmbH“, Hohenzollernstrasse 75, 66117 Saarbrücken- übermittelt werden.

III. Internet
Alternativ kann der Zählerstand elektronisch über die Internetseite der Gemeinde Dielheim (www.dielheim.de) übermittelt werden.

IV. Übertragung mit dem Smartphone – QR-Code
Hierzu wird der im persönlichen Anschreiben abgedruckte QR-Code mit dem Smartphone gescannt. Anschließend wird der Nutzer direkt zur Übermittlung des Zählerstandes an eine App weitergeleitet. In der App können Zählerstände entweder eingetragen oder noch einfacher – mit der App fotografiert und gesendet werden. Fertig!

Wird Ihr Zählerstand nicht bis zum 30.11.2023 auf einem der oben genannten Wege übermittelt, wird die Gemeinde Dielheim den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesungen schätzen und die Vorauszahlungen für 2024 mit einem Zuschlag von 20 % belegen.

Besonderer Hinweis – Einführung einer Verwaltungsgebühr für Sonderleistungen

Leider hat sich der Verwaltungsaufwand für die Gemeindeverwaltung in den letzten Jahren deutlich erhöht, da Zählerstände unter anderem nicht über die vorgesehenen Wege übermittelt wurden. Vielfach wollten Wasseranschlussnehmer Ihren Zählerstand telefonisch, oft auch unter Anleitung der Verwaltungsmitarbeiter oder persönlich abgeben. Häufig wurden Zählerstände unter Missachtung der deutlich formulierten Ablesehinweise falsch ermittelt und übermittelt, sodass persönliche Kontaktaufnahmen durch Verwaltungsmitarbeiter erforderlich wurden. Der dadurch verursachte Mehraufwand ist letztlich von allen Wasseranschlussnehmern zu tragen und benachteiligt diejenigen, die Ihre Zählerstände ordnungsgemäß zur Erstellung der Jahresendabrechnung übermitteln. 

Aus diesem Grund kündigt die Verwaltung die Einführung von Verwaltungsgebühren für Sonderleistungen an. Die Verwaltungsgebühren betreffen folgende Sonderleistungen:

  • Ermittlung des Zählerstandes durch einen beauftragten Ableser der Gemeinde auf Wunsch des Wasseranschlussnehmers (15,00 Euro).
  • Müssen Jahresendabrechnungen auf Grundlage von geschätzten Messerergebnissen ermittelt werden weil der Anschlussnehmer keine Messergebnisse übermittelte, werden auf Wunsch des Anschlussnehmers Verwaltungsgebühren für eine nachträgliche Anpassung der Abschläge fällig (5,00 Euro).
  • Wenn keinerlei Reaktion des Anschlussnehmers auf die Aufforderung zur Abgabe des Zählerstandes erfolgt - Stichprobenartige Überprüfung von Zählerständen durch beauftragte Ableser (15,00 Euro). Sollte der Wasseranschlussnehmer trotz Ankündigung der Ablesung durch einen Beauftragten keinen Zugang zur Messeinrichtung einräumen, fällt die Verwaltungsgebühr jeweils für jeden Ableseversuch in voller Höhe an.

Anschlussnehmer die bei der Ablesung auf technische Probleme stoßen, wie z. B. austretendes Wasser, wenden sich bitte direkt an die Stadtwerke Walldorf.

 


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